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Interne Vorschriften des Hotelbetriebs

1.- HAUSRECHT

Im Rahmen des Hausrechts, das von den Eigentümern von Gaststättenbetrieben gemäß Dekret 86/2013 (Artikel 47 und 49) ausgeübt wird, können Gäste jederzeit aus dem Hotelbetrieb verwiesen werden, und der Zutritt ist ausdrücklich untersagt für:

  • Personen, die eintreten möchten, nachdem die maximal zulässige Kapazität überschritten wurde oder die Öffnungszeiten des Betriebs abgelaufen sind.
  • Personen, die gewalttätige Haltungen zeigen oder öffentlich zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder einer anderen sozialen oder persönlichen Bedingung oder Umstand aufrufen, und insbesondere jene, die sich aggressiv verhalten oder Störungen außerhalb oder am Eingang verursachen, sowie jene, die Waffen oder Gegenstände mit sich führen, die als solche verwendet werden können.
  • Personen, die Anzeichen von Vergiftung zeigen oder Drogen oder Rauschmittel konsumieren oder Anzeichen des Konsums aufweisen.
  • Personen, die das nach den geltenden Vorschriften erforderliche Mindestalter nicht erfüllen, es sei denn, sie werden von ihren Eltern oder ihrem gesetzlichen Vormund begleitet.
  • Personen, deren Aufenthalt im Hotel einen Service erfordert, den der Betrieb nicht anbietet.
  • Personen, die die Kleiderordnung nicht einhalten, die in jedem Fall vom Hotelpersonal für jede Veranstaltung oder jeden Bereich des Hotels vorgeschrieben ist.
  • Personen, die die Schwimmbäder außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten nutzen.
  • Personen, die Tiere ohne schriftliche Genehmigung der Hotelleitung ins Hotel bringen, mit Ausnahme von Nutzern von Assistenzhunden. Das Zugangsrecht gilt auch für Personen, die Assistenzhunde ausbilden oder erziehen, unter denselben Bedingungen wie die Nutzer; dies umfasst die Ausbildung, Umschulung, Übergabe des Hundes und seine Anpassung an die Nutzerphasen. Es erstreckt sich auch auf diejenigen, die Welpen erziehen, wenn sie von dem Trainingshund begleitet werden, den sie betreuen. ***
  • Personen, die Störungen, Lärm, Schäden an Hoteleinrichtungen, Haltungen entgegen der Gesundheit und Sauberkeit des Betriebs verursachen und im Allgemeinen Personen, die die Anweisungen des Hotelpersonals bezüglich Anstand, guter Nachbarschaft und jede andere Anweisung nicht befolgen. Ein Gast, der Schäden oder Beeinträchtigungen an den Hoteleinrichtungen, anderen Gästen oder deren Mitarbeitern verursacht, ist für die Zahlung der Reparaturkosten oder die Entschädigung für die verursachten Schäden und Beeinträchtigungen verantwortlich.
  • Gäste müssen das Zimmer räumen, wenn sie nicht bezahlen oder wenn die Dauer der Reservierung abläuft, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung mit dem Hotel getroffen.
  • Gäste, die 'Balconing' praktizieren.

Sollte sich eine Person im Betrieb befinden, die die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann sie jederzeit vom Eigentümer des Betriebs oder dessen Vertreter verwiesen werden, und die Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden kann angefordert werden.

*** Dieses Verbot gilt nicht für Gäste, die einen Aufenthalt mit einem Haustier gebucht haben, wenn die Richtlinien des Betriebs dies zulassen.

2.- REGELN WÄHREND IHRES AUFENTHALTS IM BETRIEB

Das Betreten und Verweilen innerhalb des Betriebs ist auf die für Gäste reservierten Bereiche beschränkt, ohne dass diese unter keinen Umständen Zugang zu reservierten oder privaten Räumen oder Bereichen erhalten können. Kleidung oder Aufmachung müssen in jedem Fall den Gebräuchen entsprechen. Ausdrückliche Anweisungen des Hotelpersonals bezüglich Verhalten, Kleidung, Anstand und alle anderen, die darauf abzielen, einen angenehmen Aufenthalt für alle Hotelgäste zu gewährleisten, müssen befolgt werden. Unter anderem sind folgende Regeln zu beachten:

  • Der Zugang zur Bar/zum Restaurant in nassem Zustand ist nicht gestattet.
  • Möbel aus dem Hotelinneren dürfen nicht in Bereiche wie Schwimmbäder oder Terrassen mitgenommen werden, noch dürfen diese Möbel für einen anderen Zweck verwendet werden als den, für den sie ursprünglich bestimmt waren.
  • Der Konsum von externen Getränken in den öffentlichen Bereichen des Hotels ist nicht gestattet.
  • Rauchen ist im gesamten Betrieb verboten, außer auf Außenterrassen.
  • Bei der Verwendung von Bügeleisen, Geräten oder Gegenständen, die Hitze, Feuer oder Funken erzeugen, ist in jeder Unterkunft unter Verantwortung des Gastes ausreichend Vorsicht geboten.
  • Die Zusammenarbeit beim Zutritt von Personen, die nicht im Hotelbetrieb übernachten, ist untersagt. Ein solcher Zutritt muss ausdrücklich und schriftlich vom Hotelpersonal genehmigt werden.
  • Gäste mit einem „All-Inclusive“-Plan haben einen streng eingeschränkten Zugang zu Getränken zum Teilen mit anderen Gästen.
  • Das Reservieren von Liegestühlen durch Ablegen von Handtüchern oder persönlichen Gegenständen im Poolbereich ist nicht gestattet. Das Hotelpersonal wird sowohl Handtücher als auch Gegenstände von diesen entfernen.
  • Barzahlungen werden in den Bars und Restaurants dieses Betriebs nicht akzeptiert. Jeder registrierte Gast verfügt über ein Kreditsystem, bei dem alle Konsumationen direkt auf sein Zimmer gebucht werden, die jederzeit an der Rezeption beglichen werden können. Sie können auch, falls gewünscht, Zahlungen mit Kreditkarte zum Zeitpunkt des Kaufs tätige (Barzahlungen können nur an der Hotelrezeption vorgenommen werden).
  • Sollten betrügerische Vorgänge oder Gewohnheiten bei der Nutzung des vom Betrieb allen Gästen angebotenen Kreditservices festgestellt werden, werden diese informiert, und Kreditfazilitäten können nach Entscheidung des Hotels geändert oder storniert werden.
  • Die Zimmer verfügen über eine Wäscheleine, daher ist das Aufhängen von Kleidung an Zimmergeländern nicht gestattet.
  • Das Mitnehmen von Speisen aus den Restaurants des Hotels ist nicht gestattet.
  • Das Mitnehmen von Handtüchern außerhalb des Hotelbetriebs ist nicht gestattet. Alle Hoteldienstleistungen sind ausschließlich zur Nutzung innerhalb des Geländes bestimmt.
  • Das Kochen in den Zimmern mit tragbaren Küchen ist nicht gestattet.
  • Haustiere oder Begleittiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Ausnahmen, die von der Hotelleitung für jeden Nutzer ausdrücklich im Voraus akzeptiert wurden.
  • ‚Balconing‘ ist verboten. Der Hotelbetrieb ist nicht verantwortlich für Körperverletzungen, die ein Gast sich selbst durch ‚Balconing‘ zufügen kann. Der Hotelbetrieb wird vom Gast, der ‚Balconing‘ praktiziert, Schäden und Verluste, die dem Betrieb (Sachschäden oder andere Kosten) als direkte Folge des ‚Balconing‘ entstanden sind, einfordern. Die Ausübung von ‚Balconing‘ durch einen Hotelgast kann mit dem Verweis aus dem Hotelbetrieb geahndet werden, ohne dass dies ein Recht auf Rückerstattung oder Zahlung vom Hotel an den Gast nach sich zieht. Falls erforderlich, wird die Unterstützung staatlicher Strafverfolgungsbehörden (Polizei) angefordert. Alle Kosten, die dem Hotel für die Unterstützung eines Gastes aufgrund von ‚Balconing‘ entstehen, werden vom Gast übernommen.
  • Die Nutzung, der Start, die Landung oder der Betrieb von Drohnen oder anderen unbemannten Fluggeräten innerhalb der Hotelanlagen und ihrer Außenbereiche ist aus Gründen der Sicherheit, des Datenschutzes und der Einhaltung geltender Vorschriften ausdrücklich untersagt.

Die Anweisungen der Hotelleitung sind bezüglich aller in diesem Dokument nicht ausdrücklich vorgesehenen Aspekte zu befolgen.

3.- SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN WÄHREND IHRES AUFENTHALTS
  • Beachten und kontrollieren Sie Ihr Gepäck; lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt.
  • Schließen Sie Ihre Zimmertür, wenn Sie gehen, und versuchen Sie, sie erneut zu öffnen, um sicherzustellen, dass sie verschlossen ist.
  • Halten Sie die Tür, wenn Sie im Zimmer sind, ordnungsgemäß geschlossen, auch wenn nur für kurze Zeit.
  • Schließen Sie Ihr Gepäck, wenn es nicht in Gebrauch ist, und legen Sie es in Ihren Kleiderschrank. Wenn Ihr Gepäck ein Schloss hat, verwenden Sie es immer.
  • Schützen Sie Ihren Zimmerschlüssel. Lassen Sie den Schlüssel nicht einfach auf der Rezeption liegen. Geben Sie den Schlüssel immer persönlich zurück, bevor Sie gehen.
  • Bewahren Sie die Zimmerkarte nicht zusammen mit einem Dokument auf, das den Betrieb oder die Zimmernummer angibt.
  • Benachrichtigen Sie die Geschäftsleitung unverzüglich über jede ungewöhnliche Beobachtung, wie z.B.: verdächtige Personen auf den Fluren, wiederholte Telefonanrufe von unbekannten Personen, Klopfen an Ihrer Zimmertür von Fremden oder wenn Sie niemanden finden, wenn Sie öffnen gehen.
  • Laden Sie keine Fremden in Ihr Zimmer ein und nennen Sie ihnen nicht Ihre Zimmernummer.
  • Erlauben Sie Reparaturpersonal nicht, Ihr Zimmer zu betreten, ohne dass dies von der Geschäftsleitung angefordert oder genehmigt wurde.
  • In Ihrem Zimmer stehen Safe-Boxen zur Verfügung. Erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Bedingungen für die korrekte Nutzung. Der Betrieb übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die an Gegenständen entstehen können, die nicht in diesen Safe-Boxen aufbewahrt werden.
4.- REGELN FÜR DEN ZUGANG VON MINDERJÄHRIGEN ZUR UNTERKUNFT
  • Beherbergungsverträge können nur von Personen über 18 Jahren abgeschlossen werden, daher benötigen Minderjährige die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
  • Das Hotel wird diese Zustimmung in allen Fällen dokumentieren (schriftliche Genehmigung oder vom Erwachsenen vorgenommene Buchung).
  • Bei Beherbergungsanfragen von Personen unter 18 Jahren, die mit einem Erwachsenen übernachten, erfüllt der Betrieb die obligatorischen Registrierungsanforderungen für:
    • Minderjährige unter 14 Jahren, die mit der Familie reisen: Der Erwachsene wird den Zugang bereitstellen und unterzeichnen, dabei sein Verhältnis angeben. Der Betrieb wird das Ausweisdokument des Minderjährigen anfordern, und falls nicht verfügbar, den Namen, Nachnamen und andere Daten des Minderjährigen zusammen mit den Identifikationsdaten des Erwachsenen registrieren. Es wird empfohlen, dass alle reisenden Minderjährigen gültige Ausweisdokumente besitzen.
    • Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren: In diesem Fall werden alle Minderjährigen ihre Zugangsregistrierung unterzeichnen, ihr Ausweisdokument vorlegen und in allen Fällen die Details des Erwachsenen angeben, mit dem sie reisen (Vater/Mutter/Vormund). Der Betrieb wird immer EINE GENEHMIGUNG VOM VATER/DER MUTTER/DEM VORMUND anfordern, begleitet von einer Kopie des Personalausweises der genehmigenden Person.
  • Die Unterbringung von Minderjährigen aus organisierten Reisen (Bildungs-, Sportreisen usw.), die von verantwortlichen Erziehungsberechtigten/Erwachsenen begleitet werden, basiert auf den beim Check-in bereitgestellten Informationen, und in allen Fällen muss stets eine elterliche/vormundschaftliche Genehmigung vorgelegt werden.

Geschäftsleitung